Alle gewünschten Fächer
für das betreffende Schuljahr, Lehrerwünsche und eventuelle Anmerkungen wären
in den entsprechenden Spalten anzuführen.
Sind die Daten der Unterrichtsfächer und der Lehrperson bereits vorgedruckt,
so ist die Wiederanmeldung durch Ankreuzen vor den jeweiligen Angaben zu bestätigen.
Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung der Schulgeldeinzahlung ersuchen
wir Sie, das Schulgeld nur mit den vorgedruckten Zahlscheinen einzuzahlen.
Wird das Schulgeld, gemessen an der Fälligkeit, nicht oder nur teilweise innerhalb
eines Monats abgestattet, so erfolgt nach Ablauf dieser Frist die 1. Mahnung
und nach Ablauf eines weiteren Monats die 2. Mahnung. Zur Deckung des damit
verbunden Verwaltungsaufwandes werden bis auf weiteres für jede Mahnung.
ATS 50,- in Rechnung gestellt.
Ab der Fälligkeit kommen Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. über den Nominalzinssatz
für die zum Beginn des Zahlungsverzuges zuletzt begebene Inlandsanleihe mit
fixer Verzinsung zur Verrechnung. Bei Inlandsanleihen, die in mehrer Tranchen
aufgelegt werden, ist der Nominalsatz für die Anleihentranche mit der jeweils
längeren Laufzeit für die Ermittlung der Verzugszinsen maßgeblich. Der so
ermittelte Verzugszinssatz gilt unverändert bis zum Endes des Verzuges.
Für Schüler ab dem 19. Lebensjahr wird um 50% erhöhtes Schulgeld eingehoben.
Davon ausgenommen sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für
die eine Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz - oder Zivildienst
leisten.
Anmeldeformulare zum Ausdrucken (im Word-Format)
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