I N F O R M A T I O N
zum Schulgeld ab dem
Schuljahr 2011/2012
Als
Entgelt für die Ausbildung an den oö. Landesmusikschulen ist ein Schulgeld
in folgender Höhe pro Semester zu entrichten:
a) Unterricht in Gruppen mit über vier Schülern 90,00 Euro (bei einer Dauer von 50 Minuten)
b) Unterricht in Vierergruppen 100,00 Euro (bei einer Dauer von 50 Minuten)
c) Unterricht in Dreiergruppen 120,00 Euro (bei einer Dauer von 50 Minuten)
d) Unterricht in Zweiergruppen 150,00 Euro (bei einer Dauer von 50 Minuten)
e) Einzelunterricht 250,00 Euro (bei einer Dauer von 50 Minuten)
Das
Schulgeld ist für das 1. Semester am 1.11. und für das 2. Semester am 1.4.
fällig.
Ab der Fälligkeit kommen Mahnspesen und Verzugszinsen zur Vorschreibung.
Für die Ermäßigung des Schulgeldes gelten folgende Richtlinien:
a) 50 % für jedes weitere Hauptfach
b) 50 % für jedes zweite Kind bei Geschwistern
c) 100 % für jedes dritte und weitere Kind bei Geschwistern
Das Schulgeld wird gegebenenfalls von der niedrigeren Gebühr ermäßigt.
Die Geschwisterermäßigung
gilt für jene Kinder, für die Familienbeihilfe gewährt wird,
egal ob sie zusammen wohnen oder nicht.
Für Schüler ab dem 19.
Lebensjahr wird ein um 50 % erhöhtes Schulgeld eingehoben.
Davon ausgenommen sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
für
die eine Familienbeihilfe gewährt wird.
Vater und/oder Mutter:
Normaltarif (Ermäßigung für weitere Hauptfächer = Tarif "E"),
wenn mindestens ein Kind von ihnen die Musikschule besucht.
1. Kind Tarif "N", 2. Kind Tarif "E", 3. Kind Tarif "B".
Hauptfach Tarif "N" – weitere Hauptfächer Tarif "E" (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres!).
Keine Geschwisterermäßigung, da für Präsenz- bzw. Zivildiener keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Für die für den Hauptfachunterricht erforderlichen Ergänzungsfächer ist kein Schulgeld zu entrichten.
In besonderen Fällen kann der Direktor des Oö. Landesmusikschulwerks bzw.
der Musikschuldirektor
auch für andere Ergänzungsfächer eine
Schulgeldbefreiung aussprechen.
Ist nur in Einzelfällen
auf Ansuchen bei zumindest sehr gutem Studienerfolg
sowie bei
gleichzeitiger sozialer Bedürftigkeit möglich.
Ansuchen betreffend die Erlassung des Schulgeldes für Schüler der oö.
Landesmusikschulen
werden vom Direktor der betreffenden Landesmusikschule
genehmigt bzw. abgelehnt.
In Zweifelsfällen ist der Direktor des Oö. Landesmusikschulwerkes zu befassen.
Gemeinsame Regelungen:
Das Schulgeld ist semesterweise zu entrichten und ist für das 1. Semester am 1.11., für das 2. Semester am 1.4. fällig.
Für Schüler ab
dem 19. Lebensjahr wird ein um 50 % erhöhtes Schulgeld eingehoben.
Davon
ausgenommen sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
für die
eine Familienbeihilfe gewährt wird
oder die den Präsenz- oder Zivildienst
leisten.
Weiters sind davon erwachsene Schüler ausgenommen,
wenn mindestens
ein Kind die Musikschule besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird.
Für die Ermäßigung des Schulgeldes gelten folgende Richtlinien:
a) 50 %. für jedes weitere Hauptfach
b) 50 %. für jedes zweite Kind bei Geschwistern
c) 100 % für jedes dritte und weitere Kind bei Geschwistern
Das Schulgeld wird gegebenenfalls von der niedrigeren Gebühr ermäßigt.
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