I N F O R M A T I O N
 zum Schulgeld ab dem Schuljahr 2011/2012

 Als Entgelt für die Ausbildung an den oö. Landesmusikschulen ist ein Schulgeld in folgender Höhe pro Semester zu entrichten:
 

a) Unterricht in Gruppen mit über vier Schülern     90,00 Euro (bei einer Dauer von 50 Minuten)

b) Unterricht in Vierergruppen                                 100,00 Euro (bei einer Dauer von 50 Minuten)

c) Unterricht in Dreiergruppen                              120,00 Euro (bei einer Dauer von 50 Minuten)

d) Unterricht in Zweiergruppen                             150,00 Euro (bei einer Dauer von 50 Minuten)

e) Einzelunterricht                                                 250,00 Euro (bei einer Dauer von 50 Minuten)


Das Schulgeld ist für das 1. Semester am 1.11. und für das 2. Semester am 1.4. fällig.

Ab der Fälligkeit kommen Mahnspesen und Verzugszinsen zur Vorschreibung.

Für die Ermäßigung des Schulgeldes gelten folgende Richtlinien:

a)   50 % für jedes weitere Hauptfach

b)   50 % für jedes zweite Kind bei Geschwistern

c) 100 % für jedes dritte und weitere Kind bei Geschwistern

Das Schulgeld wird gegebenenfalls von der niedrigeren Gebühr ermäßigt.

Familienbeihilfe

Die Geschwisterermäßigung gilt für jene Kinder, für die Familienbeihilfe gewährt wird,
egal ob sie zusammen wohnen oder nicht.

Für Schüler ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 50 % erhöhtes Schulgeld eingehoben.
Davon ausgenommen sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
für die eine Familienbeihilfe gewährt wird.

Familienkarte

Vater und/oder Mutter: Normaltarif (Ermäßigung für weitere Hauptfächer = Tarif "E"),
wenn mindestens ein Kind von ihnen die Musikschule besucht.

1. Kind Tarif "N", 2. Kind Tarif "E", 3. Kind Tarif "B".

Präsenz- oder Zivildienst

Hauptfach Tarif "N" – weitere Hauptfächer Tarif "E" (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres!).

Keine Geschwisterermäßigung, da für Präsenz- bzw. Zivildiener keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Ergänzungsfächer

Für die für den Hauptfachunterricht erforderlichen Ergänzungsfächer ist kein Schulgeld zu entrichten.

In besonderen Fällen kann der Direktor des Oö. Landesmusikschulwerks bzw. der Musikschuldirektor
auch für andere Ergänzungsfächer eine Schulgeldbefreiung aussprechen.

Erlassung des Schulgeldes

Ist nur in Einzelfällen auf Ansuchen bei zumindest sehr gutem Studienerfolg
sowie bei gleichzeitiger sozialer Bedürftigkeit möglich.

Ansuchen betreffend die Erlassung des Schulgeldes für Schüler der oö. Landesmusikschulen
werden vom Direktor der betreffenden Landesmusikschule genehmigt bzw. abgelehnt.

In Zweifelsfällen ist der Direktor des Oö. Landesmusikschulwerkes zu befassen.

 Gemeinsame Regelungen:

 Das Schulgeld ist semesterweise zu entrichten und ist für das 1. Semester am 1.11., für das 2. Semester am 1.4. fällig.

 Für Schüler ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 50 % erhöhtes Schulgeld eingehoben.
Davon ausgenommen sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
 für die eine Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- oder Zivildienst leisten.
Weiters sind davon erwachsene Schüler ausgenommen,
wenn mindestens ein Kind die Musikschule besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird.

 Für die Ermäßigung des Schulgeldes gelten folgende Richtlinien:

a) 50 %. für jedes weitere Hauptfach

b) 50 %. für jedes zweite Kind bei Geschwistern

c) 100 % für jedes dritte und weitere Kind bei Geschwistern

Das Schulgeld wird gegebenenfalls von der niedrigeren Gebühr ermäßigt.